Umsatztalente gesucht

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Menschen, die erfolgreich im Verkauf tätig sind und damit eine Menge Geld verdienen, wird immer noch nachgesagt, dass ihr Erfolg nicht mit rechten Dingen zugeht. Ihnen wird oftmals unterstellt zu Unrecht „abzukassieren“ und wenn sie irgendwann soviel Geld verdienen, dass es weit über dem durchschnittlichen Verdienst liegt, treten auch schon die ersten Neider und Missgunst auf den Plan. Anstatt die Person zu bewundern und ihr zu ihrem Erfolg zu gratulieren, wird schlecht über sie geredet und ihr irgendeine unlautere Methode unterstellt, denn auf „ehrlichem“ Weg kann man ja nicht soviel Geld verdienen. Ganz anders sieht das allerdings aus, wenn man Unternehmer ist und einen Mitarbeiter für den Vertrieb oder Verkauf sucht.

Die Unternehmer wissen, was ein Top-Verkäufer leisten und können muss um den Umsatz zu steigern und den Verkauf anzukurbeln. Aus diesem Grund wenden sich Unternehmer auch sehr gerne an die Stellenbörse für Mitarbeiter im Vertrieb oder Verkauf, um hier die wahren Umsatztalente zu finden. Wer den Umsatz steigern kann ist für jeden Unternehmer Gold wert und wird dementsprechend bezahlt. Je mehr derjenige zum Umsatz beiträgt, desto höher wird seine Provision ausfallen und desto mehr wird er verdienen. Das hat rein gar nichts mit unlauteren Methoden zu tun, sondern einzig und allein mit grundsolidem Wissen, sehr viel Talent und einem ständig erweiterten Horizont. Nur wer über den Tellerrand schauen kann, kann auch auf die Bedürfnisse der Kunden eingehen und durch gezielte Verkaufsgespräche zu Aufträgen kommen. Das kann längst nicht jeder und ist eine besondere Gabe. Um so ein Juwel für das eigene Unternehmen zu finden, strengen sich die Personalchefs sehr an und schauen sich genau dort um, wo man solche Talente am Ehesten findet. Bei einer Stellenbörse für Mitarbeiter im Vertrieb weiß man, dass die dort vorhandene Klientel genau den Anforderungen entspricht und auch genau weiß, worauf es ankommt in der Branche.


Betrieblichen Rahmenbedingungen und andere Faktoren für Burnout

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Burnout war das Schlagwort des Jahres 2011. So oft wie noch nie waren die Medien voll von der Überforderung als Symptom der Belastung der Arbeitnehmer durch die moderne Arbeitswelt. Immer wieder wurde deutlich gemacht, wie viele Mitarbeiter heute von Burnout betroffen sind, wie viele sich im bore out die Kugel geben wollen vor lauter innerer Kündigung. Immer wieder wird dabei auf die Überforderung am Arbeitsplatz abgestellt. Doch so oft vergessen die Analysten und Führungskräfte aus den Personalabteilungen, dass nicht nur die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz und die Unternehmenskultur für einen Burnout betrachtet werden müssen, sondern auch das private Umfeld und die neuen sozialen Medien. Denn nicht nur eine Überlastung am Arbeitsplatz führt zum gefürchteten Burnout bei Mitarbeitern heute: Viele Mitarbeiter sind inzwischen in einem Dilemma eingeklemmt – einer Schere aus Erwartungen und Anforderungen, die nicht nur von Arbeitgeberseite an sie herangetragen werden, sondern auch von ihrem Lebenspartner auf sie einstürzten. Wenn sich ein Mitarbeiter abends nach getaner Arbeit zu Hause anhören muss, dass er oder sie jetzt nicht mehr fit ist, sich um die Kinder oder den Hund zu kümmern, nicht mehr genug drive hat, um ins Konzert oder in die Oper zu gehen, und ihre Frau oder ihren Mann zu stehen, dann sind das alles Faktoren, die zusätzlich Druck auf den Mitarbeiter ausüben und zum Burnout führen können. Es gilt also bei Erschöpfungszuständen von Mitarbeitern nicht nur die Rahmenbedingungen am einzelnen Arbeitsplatz unter die Lupe zu nehmen, sondern auch die Bedingungen zu Hause. Hier gilt es die Möglichkeiten des seelischen und psychologischen Ausgleichs wieder zu kultivieren und eine Heimat für den burn out-Betroffenen zu schaffen, der wieder Energie tanken kann. Modere Personalabteilungen berücksichtigen dies bei ihrem Streben, ein möglichst gutes Arbeitsumfeld für ihre Beschäftigten zu schaffen und stets auch ein Auge auf die privaten und sozialen Umfelder zu haben um Burn Out Symptome rechtzeitig zu erkennen.


Beim AWD tätig werden

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Beim AWD kann man im Finanz- und Versicherungssektor tätig werden. Denn die Firma AWD berät Kunden zu allen Themen rund um die Sicherung des eigenen Vermögens und eine beruhigende, umfassende Absicherung gegen alle Eventualitäten. Seit 2009 gehört der AWD zur Swiss Life, ist aber trotzdem immer noch eigenständig und mit eigenen Schwerpunkten in Deutschland tätig. Und der Arbeitgeber AWD hat in dieser Branche zu Recht einen sehr guten Ruf. Nicht umsonst sind es rund 500 Mitarbeiter, die im Moment für den AWD in Deutschland arbeiten. Viele davon leben und arbeiten in Hannover, wo sich die Zentrale der vor allem in Deutschland tätigen Firma befindet.

Im ganzen Land schafft es der AWD, pro Jahr rund 350 Millionen an Umsatz zu erzielen und von der guten Arbeit seiner guten Mitarbeiter auf diese Weise ganz nachweisbar zu profitieren. Jedes Jahr stellt er ungefähr 30 neue Mitarbeiter ein, die dann zu einem Teil des erfolgreichen AWD werden. Da es beim AWD viele Möglichkeiten gibt, auch in der Ausbildung schon einmal in den Konzern hinein zu schnuppern, verwundert es wohl nicht, dass es hier sehr viele ehemalige Praktikanten gibt und dass viele Studenten gerne ihre Abschlussarbeiten beim AWD schreiben. All diese Mitarbeiter in spe bewerben sich in dem vollen Bewusstsein nach ihrer Ausbildung beim AWD, was die Arbeit dort eigentlich bedeutet. Viele davon sind verständlicher Weise frisch diplomierte Wirtschaftswissenschaftler bzw. Wirtschaftswissenschaftler mit einem frischen Master in der Tasche. Aber auch Studenten aus anderen Fachrichtungen schaffen den Sprung in den AWD und bekommen dann ca. 40000 Euro als erstes Jahresgehalt.


Das Schweizer Arbeitsrecht

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In dem Schweizer Arbeitsrecht sind sämtliche Regelungen für Beschäftigungsverhältnisse enthalten. Für die Bestimmungen bei privaten Arbeitgebern gibt es größtenteils Vereinheitlichungen auf Bundesebene. Bei Arbeitsverträgen im öffentlich-rechtlichen Bereich herrschen hingegen viele kantonale Gesetze vor, so dass bei der zivilrechtlichen Normierung auf die Verteilung der Gesetze geachtet werden muss. Bedeutend sind vor allem die Bundesverfassung von 1999 sowie das Obligationenrecht und das Arbeitsrecht bzw. das Bundespersonalgesetz, das bei Verträgen mit öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern berücksichtigt werden muss. Für eine korrekte Anwendung der Regelungen muss man beim Arbeitsvertrag in der Schweiz aufpassen, dass alle Rahmenbedingungen erfüllt sind.

In der neuen Bundesverfassung werden verbindliche Grundsätze aufgestellt und die Kompetenzen von Gebietskörperschaften definiert, speziell die Kompetenzen der Kantone und des Bundes. Das Einzelarbeitsvertragsrecht ist im Obligationenrecht festgehalten. Hierbei wird betont, dass der Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einer freien Willensäußerung beider Seiten beruht. Die gesetzlichen Regelungen müssen erfüllt sein, ebenso wie die Vorschriften von öffentlich-rechtlicher Seite und die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags, auf den wiederum im Obligationenrecht Bezug genommen wird. In dem Bundesgesetz wird auf die allgemeine Verbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen eingegangen, indem die behördlichen Möglichkeiten aufgeführt werden. Darin sind auch verbindliche Regelungen für Gesamtarbeitsverträge speziell hinsichtlich der Unternehmen und Branchen enthalten, die diesem Gesamtarbeitsvertrag nicht aus freiem Willen zugestimmt haben. Das Arbeitsgesetz gilt als verbindliches öffentliches Recht und bietet dem Arbeitnehmer ein Minimum an Schutzregelungen in Bezug auf die Arbeitszeit. Der Gesundheitsschutz ist bei Arbeitgebern in der Schweiz nicht zwingendermaßen Teil des Arbeitsrechts, sondern gehört häufig dem Unfallversicherungsrecht an. Die vielfältigen Bestimmungen zeigen, dass das Schweizer Arbeitsrecht relativ umfangreich ist und beim Aufsetzen eines Arbeitsvertrages genauestens beachtet werden muss.