Das Schweizer Arbeitsrecht

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In dem Schweizer Arbeitsrecht sind sämtliche Regelungen für Beschäftigungsverhältnisse enthalten. Für die Bestimmungen bei privaten Arbeitgebern gibt es größtenteils Vereinheitlichungen auf Bundesebene. Bei Arbeitsverträgen im öffentlich-rechtlichen Bereich herrschen hingegen viele kantonale Gesetze vor, so dass bei der zivilrechtlichen Normierung auf die Verteilung der Gesetze geachtet werden muss. Bedeutend sind vor allem die Bundesverfassung von 1999 sowie das Obligationenrecht und das Arbeitsrecht bzw. das Bundespersonalgesetz, das bei Verträgen mit öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern berücksichtigt werden muss. Für eine korrekte Anwendung der Regelungen muss man beim Arbeitsvertrag in der Schweiz aufpassen, dass alle Rahmenbedingungen erfüllt sind.

In der neuen Bundesverfassung werden verbindliche Grundsätze aufgestellt und die Kompetenzen von Gebietskörperschaften definiert, speziell die Kompetenzen der Kantone und des Bundes. Das Einzelarbeitsvertragsrecht ist im Obligationenrecht festgehalten. Hierbei wird betont, dass der Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einer freien Willensäußerung beider Seiten beruht. Die gesetzlichen Regelungen müssen erfüllt sein, ebenso wie die Vorschriften von öffentlich-rechtlicher Seite und die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags, auf den wiederum im Obligationenrecht Bezug genommen wird. In dem Bundesgesetz wird auf die allgemeine Verbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen eingegangen, indem die behördlichen Möglichkeiten aufgeführt werden. Darin sind auch verbindliche Regelungen für Gesamtarbeitsverträge speziell hinsichtlich der Unternehmen und Branchen enthalten, die diesem Gesamtarbeitsvertrag nicht aus freiem Willen zugestimmt haben. Das Arbeitsgesetz gilt als verbindliches öffentliches Recht und bietet dem Arbeitnehmer ein Minimum an Schutzregelungen in Bezug auf die Arbeitszeit. Der Gesundheitsschutz ist bei Arbeitgebern in der Schweiz nicht zwingendermaßen Teil des Arbeitsrechts, sondern gehört häufig dem Unfallversicherungsrecht an. Die vielfältigen Bestimmungen zeigen, dass das Schweizer Arbeitsrecht relativ umfangreich ist und beim Aufsetzen eines Arbeitsvertrages genauestens beachtet werden muss.